Bezirksschule Seengen

Die wichtigsten Informationen für Eltern, Schülerinnen und Schüler

Vorwort

Liebe Eltern,

Es freut uns, Ihnen diesen Beitrag über die Bezirksschule Seengen veröffentlichen zu können. Mit dieser Information möchten wir Ihnen das Zurechtfinden in verschiedenen Bereichen unserer Schule erleichtern.

Die rasante Zunahme der Schülerzahl an der Bezirksschule und die entsprechende Erweiterung des Lehrkörpers der vergangenen Jahre veränderten unser Arbeitsumfeld beträchtlich: Von den eher familiären und überschaubaren Verhältnissen mit einfach geführten Klassen, als jede Lehrkraft beinahe alle Schülerinnen und Schüler unterrichtete und als das Kollegium aus einigen wenigen Lehrkräften bestand, mussten wir uns an der Bezirksschule Seengen verabschieden. Das Erarbeiten dieser Informationsschrift dient deswegen auch dem Zweck, im neuen grösseren Lehrkörper die Koordination der pädagogischen und organisatorischen Abläufe im Sinne einer "unité de doctrine" sicherzustellen.

Dieser Beitrag soll Ihnen einen Grundstock von allgemeinen Informationen über Lerninhalte der Fächer, Benotung, Aktivitäten an der Schule und anderes Wissenswertes vermitteln. Keinesfalls soll die Schrift einen Elternabend oder den direkten Kontakt mit einer Lehrkraft ersetzen, sondern vielmehr sollen von Eltern häufig gestellte Fragen im Voraus beantwortet und wichtige Anliegen des Kollegiums Ihnen unterbreitet werden, um die Elternabende thematisch zu entlasten und mehr Raum für Ihre und unsere konkreten Anliegen zu schaffen.

Aus ästhetischen Gründen und um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen, wollten wir die gebräuchlichen geschlechtsneutralen Formulierungen wie "Schülerinnen und Schüler" oder "KlassenlehrerInnen", "SchülerInnen" vermeiden. Zur Abwechslung haben wir die weibliche Form gewählt, wenn also von Schülerinnen die Rede ist, sind selbstverständlich auch die Schüler gemeint!

Nun wünschen wir Ihnen viel Vergnügen bei der Lektüre unseres Leitfadens und hoffen, dass sich Ihre Tochter oder Ihr Sohn gut an unserer Schule einleben wird.

Das Lehrerteam der Bezirksschule Seengen

Inhaltsverzeichnis

1 Allgemeine Informationen
1.1 Anforderungen an die Bezirksschülerin
1.2 Noten und Promotionsordnung
1.3 Absenzen und Urlaub
1.4 Die Klassenlehrerin, der Klassenlehrer
1.5 Spezialwochen
1.6 Schulaktivitäten
1.7 Stipendien
2 Fächer
2.1 Biologie
2.2 Chemie
2.3 Deutsch
2.4 Freies Gestalten und Werken
2.5 Freiwilliger Schulsport
2.6 Geografie
2.7 Geschichte
2.8 Hauswirtschaft
2.9 Instrumentalunterricht
2.10 Klassenlehrerstunde
2.11 Latein
2.12 Mathematik
2.13 Moderne Fremdsprachen: Französisch, Englisch, Italienisch
2.14 Musik
2.15 Physik
2.16 Realfächerpraktikum
2.17 Religion
2.18 Textiles Werken
2.19 Turnen
2.20 Zeichnen
3 Die Bezirksschul-Abschlussprüfung (BAP)
4 Und wie geht es weiter?
4.1 Berufslehre
4.2 Weiterführende Schulen im Kanton Aargau
5 Was tun, wenn der Schuh drückt?

 

1 Allgemeine Informationen

1.1 Anforderungen an die Bezirksschülerin

Von einer Bezirksschülerin wird bereits in der ersten Klasse in vielen Bereichen Selbstständigkeit erwartet:
Genaues Erfassen und Ausführen von Arbeitsaufträgen, z.B. Hausaufgaben.

  • Im Unterricht besprochenen Stoff vertiefend aufarbeiten.
  • Nachhilfestunden sollten im 1. Jahr nicht nötig, in späteren Jahren die Ausnahme sein.

Das Fachlehrersystem erfordert eine gewisse persönliche Reife.

  • Anders als beim Klassenlehrersystem erfolgen schulinterne Mitteilungen nicht mehr ausschliesslich über eine Person; die Schülerin informiert sich selber, indem sie täglich das Anschlagbrett beachtet.
  • Zwischenstunden soll die Schülerin sinnvoll nutzen, ohne den Schulbetrieb zu stören.
  • Der Entscheid für ein Wahlfach erfordert reifliche Überlegung. Die getroffene Wahl ist verbindlich und verlangt von der Schülerin aktive Mitarbeit.

Von einer Bezirksschülerin werden auch eine gute Auffassungsgabe und ein gewisses Abstraktionsvermögen erwartet.

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1.2 Noten und Promotionsordnung

In die Notengebung einbezogen werden gemäss der Promotionsverordnung für die Volksschule vom 16. Juli 1990 neben den mündlichen und schriftlichen Leistungen grundsätzlich auch Gesamteindruck, Arbeitshaltung und persönliche Veränderung in Leistung und Einsatz. Ein allenfalls unregelmässiger Bildungsgang wird berücksichtigt.

Noten sind nicht das Ziel des Unterrichts. Eine Note ist Rückmeldung und Leistungskontrolle für Lernende und Lehrende.

Selbstverständlich sind Lehrerinnen und Lehrer bestrebt, bei der Korrektur und Benotung sachlich und gerecht zu sein.

Noten drücken keinesfalls Wohlwollen oder Missfallen der Lehrkraft aus. Sie sind keine Strafmassnahmen.

Bei der Interpretation einer Note muss man sich bewusst sein, dass sie nicht alle Qualitäten des Kindes zum Ausdruck bringen kann. Zudem können sich Probleme im Zusammenhang mit der persönlichen Entwicklung wie Pubertät und Ablösung vom Elternhaus in der Leistung und damit in der Note auswirken.

Ungenügende Noten in mehreren Fächern über einen längeren Zeitraum sind möglicherweise Zeichen für eine ständige Überforderung und setzen das Kind unter starken Druck. In diesem Falle sollte im Interesse des Kindes auch der Wechsel der Schulstufe in Betracht gezogen werden.

Für die Ermittlung des für die Promotion massgebenden Notendurchschnitts zählen in der ersten Klasse die Leistungsnoten der Fächer Deutsch, Französisch und Mathematik doppelt, diejenigen für Geschichte, Geografie und Biologie einfach. Schülerinnen werden nach dem ersten Schulhalbjahr definitiv aufgenommen, wenn sie in den zählenden Fächern wenigstens den Notendurchschnitt 4,0 aufweisen. Sie werden in die erste Klasse der Sekundarschule removiert, wenn sie diesen Durchschnitt nicht erreichen.

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1.3 Absenzen und Urlaub

Im Krankheitsfall bringt die Schülerin eine von den Eltern unterschriebene Entschuldigung und lässt diese von jeder Fachlehrkraft visieren. Ein entsprechendes Formular wird von der Klassenlehrkraft verteilt. Eine telefonische Benachrichtigung der Klassenlehrerin beziehungsweise des Klassenlehrers ist bei längerer Abwesenheit erwünscht.

Absenzen, die zum voraus bekannt sind, (Arzt-, Zahnarztbesuch, etc.) sollten vor diesem Termin den entsprechenden Fachlehrkräften gemeldet werden.

Pro Semester kann der Klassenlehrer Urlaub bis zu einem ganzen Tag, der Rektor bis zu zwei Tagen bewilligen. Urlaube zur Ferienverlängerung sind laut kantonalem Schulgesetz unzulässig und werden in der Regel auch von der Schulpflege nicht bewilligt. In jedem Fall muss ein begründetes schriftliches Gesuch der Eltern vorliegen.

Pro Schulquartal können die Eltern ihren Sohn oder ihre Tochter einen halben Schultag dispensieren (Paragraph 38). Ein Gesuch wird nicht verlangt. Allerdings erwarten wir, dass die Fachlehrer zwei Tage im Voraus informiert werden. Der Dispens muss von den Eltern unterschrieben sein.

Es wird darauf hingewiesen, dass Ferientermine eingehalten werden müssen.

Zur Erleichterung der Berufsfindung dürfen die Schülerinnen während insgesamt fünf Schultagen in einen Betrieb schnuppern gehen, dies aber erst in der dritten oder vierten Klasse. Zusätzliche Schnuppertage während der Schulzeit können von der Schulpflege auf begründetes Gesuch hin bewilligt werden. Wir empfehlen, die Schnuppertage in die Ferienzeit zu legen.

Als einmalige Ausnahme und in gut begründeten Fällen kann die Schulpflege nach Absprache mit der Klassenlehrerin einen Urlaub für Ferienverlängerung bis zu eineinhalb Tagen erteilen. Ein entsprechender schriftlicher Antrag ist von den Eltern 4 Wochen im Voraus an die Schulpflege zu richten.

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1.4 Die Klassenlehrerin, der Klassenlehrer

Der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin ist gegenüber Schülerinnen und Eltern Ansprechpartner und Vertrauensperson. Diese Lehrkraft ist im Besonderen verantwortlich für die Information und Beratung von Schülerinnen und Eltern bezüglich der Gepflogenheiten der Schule, für die Information über den Leistungsstand der Schülerinnen und für die Organisation von Elternabenden oder Elterngesprächen. Sie gestaltet die Klassenlehrerstunde und nimmt administrative Aufgaben wahr (Zeugnisse schreiben, Planung und Durchführung von Projektwochen und Lagern, Absenzenkontrolle etc.).

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1.5 Spezialwochen

  • In der ersten Klasse organisiert die Klassenlehrkraft zwischen Sommer- und Herbstferien eine Schulverlegung. Während einer Woche wird an einem vorher festgelegten Thema gearbeitet. Das gegenseitige Kennenlernen ist ein wichtiger Aspekt dieser Woche.
  • Die zweiten und dritten Klassen verbringen nach den Sportferien ein poly-sportives Winterlager, an welchem Schülerinnen aller Oberstufenzüge teilnehmen. Es werden dabei je nach örtlichen Verhältnissen möglichst unterschiedliche Wintersportarten angeboten.
  • Zwischen Sommer- und Herbstferien arbeiten die Schülerinnen der vierten Klasse im Rahmen einer Klassenwoche an einem Thema. Für einen Teil dieser Woche kann der Arbeitsort in eine andere Region verlegt werden.
  • Die Klassen, die jeweils daheim bleiben müssen, kommen in dieser Zeit in den Genuss einer Projektwoche.
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1.6 Schulaktivitäten

Nebst den Spezialwochen werden den Schülerinnen Aktivitäten angeboten, die von Jahr zu Jahr verschieden sind (Theaterbesuche, Exkursionen, Sporttage, Schülerfeste, etc). Die Eltern werden darüber im Voraus informiert. Bei kostenintensiven Ausflügen müssen wir einen bescheidenen Unkostenbeitrag erheben.

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1.7 Stipendien

Für Familien, welche nicht am Schulort wohnen, besteht die Möglichkeit, vom Kanton einen Ausbildungszuschuss zu erhalten. Antragsformulare werden jeweils zu Beginn des Schuljahres verteilt.

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2 Fächer

2.1 Biologie

Lernziele und Inhalte

Das Wissen über die Vielfältigkeit der Lebewesen (Formen- und Artenkenntnisse) sowie ihre Lebensräume und ihre Lebensgemeinschaften soll vertieft werden. Der Biologieunterricht vermittelt aber auch Einblick in Aufbau und Funktion der Organismen (Pflanzen, Tiere, Mensch):

  • Atmung
  • Ernährung
  • Bewegung
  • Wachstum
  • Reaktion auf Umwelteinflüsse (Reize)
  • Fortpflanzung
  • Verhaltensweise

Bewertung

Die Note im Fach Biologie basiert hauptsächlich auf:

  • Schriftliche Arbeiten
  • Gruppen- und Einzelarbeiten (Vorträge, Projekte, Semesterarbeiten)
  • Beteiligung am Unterricht
  • Heftführung
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2.2 Chemie

Lernziele und Inhalte

Die Lehre von Erscheinungen und Reaktionen, bei denen sich die beteiligten Stoffe verändern.

Beobachtung und Verständnis von grundlegenden chemischen Reaktionen und deren Bedeutung im Alltag und in der Umwelt:

  • Aufbau und Eigenschaften von Stoffen (Atome, Moleküle, Ionen, Salze)
  • Chemische Reaktionen
  • Wirkung von Säuren und Basen ( Wasser, pH-Wert, saurer Regen)
  • Reaktionen mit Sauerstoff (Verbrennungsvorgänge, Atmung, Rosten)
  • Batterien, Akkumulatoren
  • Organische Chemie (Erdöl, Kohlehydrate, Seife, Kunststoffe)

Bewertung

  • schriftliche Arbeiten
  • Heftführung
  • mündliche Mitarbeit
  • evtl. Vorträge
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2.3 Deutsch

Lernziele und Inhalte

Im Fach Deutsch bieten sich fast unbegrenzte Möglichkeiten, die Schülerinnen in ihrer Erlebniswelt abzuholen (Mensch, Familie, Freundschaft, Gesellschaft, Medien, Natur und Technik etc.). Über die Sprache erschliessen wir die Welt, wir lesen, schreiben, versuchen andere zu verstehen, teilen uns mit.

Wir erwerben grundlegende sprachliche Fertigkeiten, indem wir auf möglichst vielfältige Weise ein gestelltes Thema einkreisen:

  • wir teilen Erlebnisse und Erfahrungen mit
  • wir lesen Texte zu diesem Thema (Prosa, Lyrik, Sachtexte)
  • wir behandeln ausgehend von solchen Texten grammatikalische Strukturen
  • wir lernen mit Sprache verantwortungsvoll umzugehen
  • wir schreiben eigene Texte und betrachten sie kritisch hinsichtlich Inhalt, Aufbau, Wortschatz, Grammatik und Rechtschreibung
  • auch Vorträge, Interviews, Hörspiele, Theater sind mögliche Formen, den Zugang zu gestellten Themen zu finden

Bewertung

Die Zeugnisnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der schriftlichen und mündlichen Note. Die schriftliche Bewertung basiert auf eigenen Texten und Prüfungen zu den behandelten Themenbereichen (Textverständnis, Grammatik, Rechtschreibung). Die mündliche Note wird aufgrund der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit und der Beteiligung am Unterricht erstellt.

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2.4 Freies Gestalten und Werken

Lernziele und Lerninhalte

Im Freien Gestalten bieten wir den Schülerinnen Gelegenheit, sich mit verschiedensten Themen gestalterisch und werktätig auseinanderzusetzen. Das Fach kann als Kurs mit einem bestimmten Inhalt angeboten werden; die Schwerpunkte können aber auch in Absprache mit den Schülerinnen festgelegt werden. Kreative Fähigkeiten werden gemauso gefördert wie die die Fertigkeit im Umgang mit verschiedenen Materialien und Bearbeitungstechniken. Da der Unterricht in kleineren Gruppen erfolgt, können Gebiete bearbeitet werden, die mit ganzen Klassen nicht zu bewältigen sind. Zum Beispiel:

  • Gestaltung, Planung eines Objektes zu einem bestimmten Thema
  • Fotografie
  • Bearbeitung verschiedener Materialien (Holz, Metall, Gips, Kunststoffe etc.)
  • Vertiefte Auseinandersetzung mit Zeichnen und Malerei

Bewertung

Da in diesem Fach individuelle Neigungen der Schülerinnen besonders stark zum Tragen kommen, wird auf eine Notengebung verzichtet. Als Zeugnisvermerk wird "besucht" eingetragen.

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2.5 Freiwilliger Schulsport

Lernziele und Inhalte

Der freiwillige Schulsport wird ausserhalb der Schulzeit von ausgewiesenen Fachleitern erteilt. Er bietet die Möglichkeit, zusammen mit Schulkolleginnen, vereinsungebunden eine bestimmte Sportart zu erlernen.

Die angebotenen Sportfächer werden halbjährlich ausgeschrieben, eine Anmeldung ist verbindlich für 1 Semester.

Für die Kurse ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich. Die Kursdauer beträgt 45 oder 90 Minuten.

Das Angebot umfasste zum Beispiel im Schuljahr 2000 Leichtathletik, Basketball, Unihockey, Klettern, Fussball, Tanz, Geräteturnen, Volleyball und Kleinkaliberschiessen. Das Angebot schwankt je nach Zahl der Leiter und Interessenten.

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2.6 Geografie

Lernziele und Inhalte

Im Geografieunterricht erfahren die Schülerinnen die Vielgestaltigkeit der Erdoberfläche und der klimatischen Erscheinungen. Sie sollen ausserdem die Wechselwirkungen erkennen, die sich aus der Verschiedenartigkeit der Naturgrundlagen und der Lebensformen in bestimmten Gebieten ergeben.

Mögliche Themen:

  • Wetter und Klima
  • Vorgänge im Erdinnern: Vulkanismus, Erdbeben, Gebirgsbildung usw.
  • Vorgänge an der Erdoberfläche durch Verwitterung und Abtragung (Flüsse, Gletscher, Lawinen usw.), wie durch Eingriffe des Menschen (Kulturlandschaften: Verkehrswege, Siedlungen, Bauten)
  • Wirtschaftsgeografie: Erdöl, Kohle, Kulturpflanzen, Industrie, 3. Welt
  • Kulturgeografie: Wir und die andern (Völker, Sitten und Gebräuche, 3. Welt)
  • Astronomie: Lage Sonne-Erde-Mond und ihre Auswirkungen
  • Geografische Örtlichkeiten: Lage und Namen

Diese Themen werden z.T. einzeln behandelt oder in ein übergeordnetes Thema eingebettet. Z.B.: Der Kanton Uri: Entstehung der Alpen, Föhn, Alpenpässe, Alpwirtschaft.

Allgemein:

1. Klasse: Schweiz
2. Klasse: Europa
3. Klasse: Übrige Kontinente

Bewertung

Die Note im Fach Geografie basiert hauptsächlich auf:

  • Schriftliche Arbeiten
  • Gruppen- und Einzelarbeiten (Vorträge, Projekte, Semesterarbeiten)
  • Beteiligung am Unterricht
  • Heftführung
  • Beherrschen von Arbeitstechniken, wie Gebrauch von Büchern und anderen Hilfsmitteln
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2.7 Geschichte

Lernziele und Inhalte

Im Geschichtsunterricht werden einzelne Themenschwerpunkte der Weltgeschichte behandelt. Diese werden unter folgenden Aspekten beleuchtet:

  • Politische Geschichte
  • Wirtschafts- und Sozialgeschichte
  • Staatskunde
  • Kulturgeschichte

Um die Fülle historischer Ereignisse zu überblicken, bedienen wir uns der Chronologie als Orientierungshilfe. Einzelne ausgewählte Vorgänge werden gründlich behandelt und können so als Beispiel für vergleichbare Entwicklungen auf Epochen übertragen sowie allenfalls auf die Gegenwart bezogen werden.

Die Schülerin erlernt,

  • Zusammenhänge zu erkennen und zu verstehen
  • mit geschichtlichen Quellen zu arbeiten
  • sich für vergangenes und aktuelles gesellschaftliches Geschehen zu interessieren

Bewertung

Die Note setzt sich zusammen aus schriftlichen Prüfungsarbeiten, Kurztests, Partner- und Gruppenarbeiten, Vorträgen und der aktiven Beteiligung am Unterricht. Zudem wird die Heftführung beurteilt und zwar nach folgenden Kriterien: Sorgfalt, Vollständigkeit, Übersichtlichkeit und Originalität.

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2.8 Hauswirtschaft

Lernziele und Inhalte

Im Hauswirtschaftsunterricht wird vermehrt die Kombination von geistigen und praktischen Fähigkeiten gefordert und geübt.

Ernährung/ Kochen:

Erwerben von Grundkenntnissen verschiedener Zubereitungsarten im Hinblick auf eine gesunde, ausgewogene Ernährung. Bei der praktischen Arbeit werden alle fünf Sinne angesprochen und geschult. Die Freude am gemeinsamen Essen bildet den Höhepunkt jeder Lektion.

Aufräumen:

Die Schülerinnen lernen gemeinsam, Arbeiten mit System anzugehen und die Schulräume wieder geordnet zu verlassen.

Hygiene:

Im Umgang mit Lebensmitteln wird auf fachgerechte Handhabung und Sauberkeit Wert gelegt, um Verderbnis und Krankheiten zu verhüten.

Ökologie:

Umweltgerechtes Verhalten wird geübt.

Hauswirtschaft:

Hauswirtschaftliche Bereiche wie Zimmerpflanzenpflege oder Wäschepflege werden angeschnitten.

Theoretischer Teil:

Unterstützt die praktischen Arbeiten und vertieft erworbene Kenntnisse.

Tradition und Feste:

Im Hauswirtschaftsunterricht bietet sich Gelegenheit, Traditionen zu pflegen und Feste vorzubereiten und zu feiern. Z.B.: Samichlaus, Weihnacht, Ostern.

Bewertung

Bei der Bewertung werden verschiedene Fähigkeiten berücksichtigt:

  • praktische Arbeit
  • sinnvolle Anwendung erworbener Kenntnisse
  • Zusammenarbeit in der Gruppe
  • schriftliche Prüfungen
  • sorgfältiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien

Besonderes

Hauswirtschaft ist kein Promotionsfach.

Das Fach ist in der 2. Klasse für alle Knaben und Mädchen obligatorisch.

In der 3. Klasse ist der Hauswirtschaftsunterricht fakultativ. Erworbene Kenntnisse werden vertieft, und der Unterricht weitet sich auf den gesamten hauswirtschaftlichen Bereich aus, wobei die Schülerinnen vermehrt eigene Ideen und Vorschläge einbringen können.

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2.9 Instrumentalunterricht

Lernziele und Inhalte

Im freiwilligen Instrumentalunterricht lernen die Schülerinnen lustbetontes Musizieren in allen Erscheinungsformen und das zum selbständigen Beurteilen von Musik nötige Fachwissen.

Musiziert wird einzeln, in Gruppen oder in Ensembles. In Vorspielstunden oder Jahreskonzerten wird das Spielen vor Publikum geübt. Im Instrumentalunterricht wird auch der Vortrag erarbeitet.

Bewertung

Der Instrumentalunterricht wird benotet, zählt aber als Freifach nicht zur Promotion.

Besonderes

Der Kanton kommt für 17 Minuten Instrumentalunterricht pro Woche auf. Wir empfehlen, diesen Unterricht im Rahmen der Musikschule auf wenigstens 25 Minuten zu verlängern. Die Kosten für diese zusätzliche Unterrichtszeit müssen allerdings die Eltern übernehmen. Über das aktuelle Angebot an Instrumentalfächern sowie die Kosten informiert Sie die Musikschulleitung.

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2.10 Klassenlehrerstunde

In der Klassenlehrerstunde sollen die Schülerinnen die Möglichkeit haben, aktuelle schulische und persönliche Anliegen untereinander und mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer zu besprechen. Themen wie Freizeit, Strassenverkehr, eigene Persönlichkeit, Gesundheit, Sexualität, Drogen und Aids sollen hier ihren Platz haben. Zudem werden die Schülerinnen in Arbeitstechniken eingeführt, die sie zu Selbstständigkeit und Eigenverantwortung führen sollen. Die Vorbereitung auf die Berufswahl und eine weiterführende Ausbildung nimmt einen wichtigen Stellenwert ein.

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2.11 Latein

Lernziele und Lerninhalte

Die Schülerinnen sollen nach drei Jahren Latein einen einfachen lateinischen Originaltext verstehen und in angemessenem Deutsch wiedergeben können. Im Unterricht erwerben sie sich den dazu notwendigen Wortschatz und die formalen und syntaktischen Kenntnisse. Dabei erhalten die Schülerinnen Einblick in den römischen Alltag, in die römische Geschichte, Staatskultur, Kunst, Mythologie, Religion und die römischen Rechtsnormen. Sie erwerben die Fähigkeit, ihre Kenntnisse aus dem Lateinunterricht auf ihre Muttersprache und die modernen Fremdsprachen zu übertragen, die mit Fremdwörtern durchsetzte Sprache der Massenmedien und die wissenschaftlichen Fachsprachen zu verstehen.

Die Tatsache, dass ein lateinisches Wort Träger vieler verschiedener Informationen ist, die erst im Textzusammenhang eindeutig werden, hält die Schülerinnen zum Unterscheiden, Vergleichen, Kombinieren, Abstrahieren und zu problemlösendem Denken an, zu Fähigkeiten also, die heute in allen Lebensbereichen von grossem Nutzen sind.

Bewertung

Die Note setzt sich aus schriftlichen Prüfungen und der mündlichen Leistung im Unterricht zusammen.

Besonderes

Latein ist ein Freifach, gilt aber als doppelt zählendes Promotionsfach.

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2.12 Mathematik

Lernziele und Inhalte

Im Mathematikunterricht sollen die Schülerinnen grundlegende Fertigkeiten im Umgang mit Zahlen und Grössen sowie ein sicheres Grundwissen im Hinblick auf das alltägliche Leben und die weiterführende Ausbildung erwerben. Einen wichtigen Stellenwert im Mathematikunterricht hat das Einüben von Problemlösungsverfahren:

  • vermuten, abschätzen, vergleichen und probieren
  • Fakten logisch ordnen, kombinieren, Schlüsse ziehen
  • Sachverhalte graphisch darstellen, Graphiken deuten
  • Lösungen kontrollieren, interpretieren, diskutieren.

Weiter legen wir Wert auf:

  • Genauigkeit der Ausführungen und Darstellung
  • Gebrauch von Hilfsmitteln wie Taschenrechner, Zirkel und Geodreieck.

Bewertung

Schriftliche Prüfungen

Mitarbeit im Unterricht

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2.13 Moderne Fremdsprachen: Französisch, Englisch, Italienisch

Lernziele und Inhalte

Um mit anderssprechenden Menschen in Kontakt treten zu können, müssen die Schülerinnen die 4 Grundfertigkeiten im Sprachgebrauch beherrschen. Dabei ist die mündliche Verständigung wichtiger als die schriftliche:

Hörverstehen: Globales oder detailliertes Erfassen eines gehörten Textes.

Sprechen: Mündliche Ausdrucksfähigkeit, formale sowie inhaltliche Gewandtheit, Mut und Wille zum Sprechen.

Lesen und Leseverstehen: Aussprache und Intonation, Erfassen eines geschriebenen Textes als Ganzes oder im Detail.

Schreiben: Kreativität beim Verfassen eigener Texte, grammatikalische und orthographische Richtigkeit, wobei die Grammatik stützende Funktion hat und nicht Ziel des Unterrichts ist.

Bewertung

In die Bewertung werden alle vier Fähigkeiten einbezogen. Die Schlussnote setzt sich zusammen aus den Teilnoten der schriftlichen Prüfungen (Hörverstehen, Leseverstehen, Schreiben) und der mündlichen Leistungen (Hörverstehen, Sprechen, Lesen).

Besonderes

Italienisch als Freifach

Italienisch ist nicht Promotionsfach. In der Gestaltung des Unterrichts hat die Lehrperson mehr Freiraum, da bis zum Ende der Bezirksschule nicht ein klar definiertes Lernziel erreicht werden muss. Das Schwergewicht kann noch mehr als bei den anderen Fremdsprachen auf dem Hörverstehen und der mündlichen Ausdrucksfähigkeit liegen.

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2.14 Musik

Lernziele und Inhalte

Das Bedürfnis, sich musikalisch auszudrücken, ist schon dem Kleinkind eigen (lallen, rhythmisches Klopfen, nachsingen). Im Musikunterricht versuchen wir, die vorhandenen musikalischen Kräfte weiterzuentwickeln und Musik zum Erlebnis werden zu lassen.

Die Voraussetzungen haben sich jedoch stark verändert. Früher wurde die Musik ausschliesslich im direkten menschlichen Kontakt erlebt (Musik hören, singen, spielen in der Familie, in der Schule, in Vereinen).

Ziele des Musikunterrichts:

Entwicklung des Gehörs:

Genaues Zuhören. Nur wer differenziert zuhört, kann Musik entsprechend wiedergeben. Zuhören und Musizieren sind nur in konzentriertem Zustand möglich; also müssen wir uns zuerst beruhigen, sammeln (auch der Lehrer). Dabei helfen Entspannungs-, Spannungs-, Atemübungen, Einsingen.

Musizieren:

Wir erarbeiten ein möglichst vielseitiges Repertoire von Liedern, Tänzen und Instrumentalstücken, die wir bei verschiedenen Anlässen vortragen (Schulschlussfeier, Weihnachtsfeier, Vortragsübungen, Chorkonzerte).

Musik erfinden:

improvisieren, Texte rhythmisieren und vertonen, Begleitstimmen erfinden

Musikgeschichte:

Einblicke in die Entwicklung der Musik (Hör- und Musizierbeispiele)

Musiktheorie:

nur soweit sie für das Musikhören und Musizieren der Schülerinnen nötig ist. Rhythmen / Taktarten, Tonleitern, Notenschrift, Fachausdrücke, Instrumentenkunde, musikalische Formen

Bewertung

  • aktive Beteiligung der Schülerinnen
  • Konzentrationsfähigkeit und Fähigkeit zum Zuhören
  • Originalität beim Erfinden von Musik
  • Mitsingen im Klassenverband
  • Exaktheit bei deutlich abgegrenzten Aufgaben: Höraufgaben, Notationen, Rhythmusschulung
  • Schriftliche Arbeiten zu einzelnen Stoffgebieten
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2.15 Physik

Lernziele und Inhalte

Die Lehre von Naturerscheinungen, bei denen sich die beteiligten Stoffe nicht ändern. Beobachtung und Verständnis von grundlegenden physikalischen Erscheinungen und deren Anwendungen wie:

  • Grundgrössen (Länge, Zeit, Masse)
  • Bewegung
  • Kräfte, Hebel
  • Lichterscheinungen, optische Apparate (Fotoapparat, Fernrohr etc.)
  • Magnetismus
  • Elektrizität
  • Aggregatzustände (fest, flüssig, gasförmig)
  • Wärme-Kraft-Maschinen (Verbrennungsmotoren, Wärmepumpen)
  • Schall

Bewertung

  • schriftliche Arbeiten
  • Heftführung
  • mündliche Mitarbeit
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2.16 Realfächerpraktikum

Lernziele und Inhalte

Im Wahlfach "Realfächerpraktikum" können Themen aus allen Bereichen der Realfächer vertieft behandelt werden. Im Zentrum steht dabei das selbstständige Lernen der Schülerinnen. Sie lernen zu beobachten, Fragen zu stellen und nach Mitteln und Wegen zu suchen, um zu Erkenntnissen zu gelangen.

Die Inhalte der Praktika können sich auf ein oder mehrere Fächer beziehen. Die genauen Themen werden jährlich vor der Anmeldung vorgestellt. Folgende Tätigkeiten sind denkbar:

  • Naturwissenschaftliche Experimente
  • Auswertung von Statistiken
  • Auseinandersetzung mit Quellentexten
  • Karten, Graphiken interpretieren
  • Rollenspiele
  • Sprachvertiefung mit landeskundlichen Aspekten

Bewertung

keine Noten

Besonderes

Das selbständige Arbeiten im naturwissenschaftlichen Bereich setzt Eigenverantwortung und Sorgfalt im Umgang mit dem Arbeitsmaterial voraus. Sicherheitsbestimmungen müssen befolgt werden.

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2.17 Religion

Lernziele und Lerninhalte

Das Schulfach Religion wird interkonfessionell erteilt. Der schulische Religionsunterricht begleitet die Schülerinnen im Blick auf ihr heutiges und zukünftiges Leben. Er verhilft den Jugendlichen dazu, die religiösen und weltanschaulichen Hintergründe allen menschlichen Suchens und Handelns zu entdecken. Er versteht sich von seiner Sache und den Zielsetzungen her als ein notwendiger Bestandteil innerhalb eines ganzheitlichen Bildungsauftrages der Schule, wobei folgende Themenschwerpunkte behandelt werden:

  • Gegenwärtige Erfahrung
  • Biblische Geschichte
  • Wirkungsgeschichte

Bewertung

Die Note setzt sich aus schriftlichen Prüfungen und der mündlichen Mitarbeit im Unterricht zusammen.

Besonderes

Das Fach Religion ist ein Pflichtfach. Es steht in keinem Zusammenhang mit kirchlichem Firm-, Präparanden- oder Konfirmandenunterricht.

Dispensationsgesuche sind vor Semesterbeginn bei der Schulpflege schriftlich einzureichen.

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2.18 Textiles Werken

Lernziele und Inhalte

Die Freude und das Interesse am Arbeiten und Gestalten mit textilen Materialien und in verschiedenen Techniken soll geweckt werden.

Gestaltung:

Verschiedene Mittel kennenlernen, um Gebrauchsgegenstände und Schmuckobjekte persönlich zu gestalten und eigenen Ideen Ausdruck zu verleihen

Handwerk:

Fädenbildende Verfahren (spinnen, zwirnen, gimpen), stoffbildende Verfahren (flechten, weben, stricken, häkeln), stoffverarbeitende Verfahren (nähen, patchen), stoffverzierende Verfahren (quilten, drucken, färben, sticken usw.) neu erlernen oder vertiefen.

Kenntnisse:

Textilkunde: Herkunft, Verarbeitung und Vergleich von Natur- und Chemiefasern

Kriterien für Eigenanfertigungen: Material-, Arbeits- und Zeitaufwand, Kosten und ideeller Wert

Zusammenhänge zwischen Umwelt und textilen Arbeiten erkennen: Mode, Brauchtum, Lebensweise

Bewertung

Die Bewertung in diesem Freifach soll Nebensache sein. Die Note setzt sich zusammen aus den Fähigkeiten in den Bereichen Gestaltung, Handwerk, Kenntnisse und dem persönlichen Einsatz.

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2.19 Turnen

Lernziele und Inhalte

Lachen, schwitzen, etwas lernen - dies sind Bereiche, die in einer Turnstunde ihren Platz haben sollen!

Guter Turnunterricht ist sowohl vielseitig wie auch zielstrebig. Das einzelne Kind soll im Rahmen seiner Möglichkeiten gefordert und gefördert werden, damit es auf einer breiten Basis von Bewegungs- und Leistungserfahrungen in seiner körperlichen und psychischen Entwicklung reifen kann.

Als Fernziel streben wir an, die Schülerinnen zu einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung hinzuführen.

Gymnastik und Tanz, Leichtathletik, Geräteturnen und Spiele bilden die Schwerpunkte im Turnunterricht; Schwimmen, Orientierungs- und Geländeläufe sowie Fahrradtouren können den Unterricht ergänzen.

Bewertung

Die Turnnote definiert sich nicht allein durch messbare Leistungen, ebenfalls berücksichtigt werden sportliches und soziales Verhalten, Spielfertigkeiten, Leistungsbereitschaft etc.

Besonderes

Im Turnunterricht sind spezielle Turnkleider zu tragen. Nach dem Sporttreiben sind hygienische Massnahmen nötig (duschen etc.).

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2.20 Zeichnen

Lernziele und Inhalte

Der Zeichenunterricht dient einer umfassenden Kreativitätserziehung. Er bietet den Schülerinnen die für dieses Fach typischen Arbeitsweisen und Mittel an. Die Schülerinnen sollen diese erproben und erlernen. Dadurch werden Prozesse der Reifung und Entwicklung wesentlich unterstützt.

Der Unterricht fördert insbesondere:

  • Kennen und sinngemässe Handhabung der wesentlichen künstlerischen Arbeitstechniken
  • feinmotorische Fertigkeiten
  • die allgemeine Beobachtungsgabe
  • die räumliche Wahrnehmung und ihre Wiedergabe
  • das Farbempfinden und die Farbdifferenzierung
  • das Kennen und Anwenden wichtiger Elemente der Gestaltungslehre
  • das Verständnis für die Aussagekraft und Wirkung der Gestaltungselemente

Im Zeichenunterricht werden Einblicke in die Geschichte der Kultur vermittelt. Er schafft Bezüge zu aktuellen kulturellen Entwicklungen und trägt zu deren Verständnis bei. Er dient der Heranbildung des Schönheitsempfindens und der Urteilsfähigkeit. Das Zeichnen soll den Schülerinnen helfen, ihre natürliche und kulturelle Umwelt bewusster wahrzunehmen und einen sinnvollen Beitrag zu ihrer Mitgestaltung zu leisten. Nicht zuletzt ist der Zeichenunterricht wichtige Basis für alle gestalterischen, erzieherischen und technischen Berufe.

Bewertung

Für die Bewertung werden folgende Kriterien berücksichtigt: Erfüllung der Vorgaben, persönliche Leistungsentwicklung und Quervergleich innerhalb der Klasse.

Besonderes

Zeichnen ist kein Promotionsfach, wegen seiner wesentlichen Bedeutung für die Entwicklung der Kinder ist der Unterricht jedoch während allen vier Jahren der Bezirksschule obligatorisch

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3 Die Bezirksschul-Abschlussprüfung (BAP)

Die Bezirksschule schliesst mit einer Prüfung ab, mit der sich die Schülerinnen für weitergehende Schulen qualifizieren können.

Für die Abschlussprüfung zählen die Notendurchschnitte der zwei Zeugnisse der 4. Klasse in den Fächern Deutsch, Französisch, Mathematik, Geschichte, Biologie, Chemie, Englisch und der Durchschnitt aus Zeichnen und Musik. Diese acht Noten werden als Viertelnoten gesetzt.

Geprüft werden Deutsch und Mathematik schriftlich, das Fach Französisch schriftlich und mündlich. Diese drei Noten werden zu den obigen acht Noten addiert. Wer Latein belegt und diese Note mitzählen möchte, muss dies im Laufe des ersten Semesters mitteilen.

Ein Notendurchschnitt dieser elf Noten (mit Latein deren zwölf) von 4,0 bedeutet das Bestehen der Abschlussprüfung; ein Durchschnitt von 4,4 berechtigt zum prüfungsfreien Übertritt an die Berufsmittelschule, die Wirtschaftsmittelschule sowie die Diplommittelschule, ein solcher von 4,7 zum prüfungsfreien Übertritt ans Gymnasium.

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4 Und wie geht es weiter?

4.1 Berufslehre

Nach der obligatorischen Schulzeit können die Schülerinnen eine Berufslehre kaufmännischer, technischer oder gestalterischer Richtung absolvieren. Die Ausbildung erfolgt dabei im Lehrbetrieb und an der kaufmännischen oder gewerblichen Berufsschule.

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4.2 Weiterführende Schulen im Kanton Aargau

 
Schultyp Anforderungen Dauer
Maturität BAP 4,7 4 Jahre
WMS (Wirtschaftsmittelschule) BAP 4,4 3 (+1) J.
DMS (Diplommittelschule) BAP 4,4 3 Jahre
KSB (kant. Schule für Berufsbildung)   2 Jahre
BMS (Berufsmittelschule) BAP 4,4 3-4 Jahre
 
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5 Was tun, wenn der Schuh drückt?

Diese Zusammenstellung gibt eine Auswahl möglicher Kontaktstellen, an die Sie sich je nach Dringlichkeitsstufe wenden können, wenn Sie Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit der Schule oder mit Ihrem Kind haben. Die Telefonnummern der folgenden Kontaktpersonen und Instanzen finden Sie auf der Rückseite des Stundenplanes:


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